Erklärung zur Barrierefreiheit

Die PACE Paparazzi Catering & Event GmbH ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der in Berlin geltende Regelung, z. B. „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“ oder „Barrierefreie-Informationstechnik-Richtlinie des Landes Berlin“ barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://pace.berlin/

Stand der Verein­barkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG) und BITV 2.0 vollständig vereinbar.

Bekannte Einschränkungen

  1. Farben, Kontraste, die nicht im Corporate Design der PACE Paparazzi Catering & Event GmbH School-CD’s stehen: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die sie über den Schalter  „Kontrast erhöhen“ aktivieren können.
  2. alle HTML5-Videos sind nur als Hintergrund-Schmuck-Videos integriert ohne Audiodeskription, Volltextalternativen und Steuerleisten und lassen sich über den Button „all Animation stoppen“ anhalten, aus wirtschaftlichen Gründen ist die Untertitelung leider nicht abbildbar.
  3. alle YouTube-Videos in Blog-Artikeln sind nur mit automatisch erstellten Untertiteln versehen, eine Audiodeskription und Volltextalternativen sind aus wirtschaftlichen Gründen leider nicht abbildbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.09.2025 manuell erstellt.

Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 92 Schritten.

Geprüft wurde durch:
WebReDevelopers
Alttrachau 46
01139 Dresden

Prüfgegenstand
Informationsseite der PACE Paparazzi Catering & Event GmbH

Untersuchte Seiten:

Startseite
Unterseiten

Prüfzeitraum

01.08.2024 bis 24.09.2025

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@pace.berlin

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@pace.berlin einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

PACE Paparazzi Catering & Event GmbH
Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin

Durchsetzungs­verfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle: Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Berlin einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude:
Martin-Hoffmann-Straße 16, 12435 Berlin

E-Mail: Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Internet: https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/ (öffnet in neuem Fenster)

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de (öffnet in neuem Fenster).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude:
Martin-Hoffmann-Straße 16, 12435 Berlin

E-Mail: Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Internet: https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/ (öffnet in neuem Fenster)

Schlichtungs­verfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de

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